PKV · § 19 VVG

Die private Krankenversicherung verloren? Wir holen Ihren Schutz zurück.

Rücktritt, Kündigung oder Anfechtung Ihrer PKV wegen einer Vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung? Als spezialisierter Makler analysiere ich Ihre Akte, kläre Diagnose-Missverständnisse mit Ihren Ärzten und erarbeite den Weg zurück in einen regulären Tarif.

  • Seit 2004in der PKV spezialisiert
  • Seit 2022Hauptvertretung in Stuttgart
  • 100 %diskret & persönlich
Der rechtliche Rahmen

Was ist eine Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung?

Wenn Sie Leistungen einreichen, prüft die PKV oft stichprobenartig oder bei teuren Behandlungen rückwirkend die Akten der letzten 5 bis 10 Jahre. Findet sie eine Diagnose, die im Antrag nicht angegeben wurde, wirft sie Ihnen eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht gemäß § 19 VVG vor.

Rücktritt oder Kündigung

Der Versicherer tritt vom Vertrag zurück, kündigt ihn oder ficht ihn wegen arglistiger Täuschung an.

Leistungsverweigerung

Bereits eingereichte Behandlungen werden nicht übernommen – oft mit sofortiger Wirkung.

Kein Zurück in die GKV

Der Verlust des PKV-Schutzes begründet kein Recht auf Rückkehr in die gesetzliche Kasse.

Ein reales Szenario

Der „Rücken-Check“ vor drei Jahren

So schnell wird aus einer harmlosen Nackenverspannung ein existenzieller Versicherungsfall.

  1. 1

    Beim Arzt (vor 3 Jahren)

    Der Kunde geht wegen akuter Nackenverspannungen zum Hausarzt. Um die Physiotherapie gegenüber der Kasse zu rechtfertigen, dokumentiert der Arzt: „Chronisches Halswirbelsäulen-Syndrom bei Verdacht auf Bandscheibendegeneration.“

  2. 2

    Der PKV-Antrag (Gegenwart)

    Frage im Antrag: „Bestanden in den letzten 5 Jahren Beschwerden oder Behandlungen am Bewegungsapparat?“ Der Kunde hakt den Termin als Bagatelle ab und antwortet mit „Nein“.

  3. 3

    Der Leistungsfall (2 Jahre später)

    Rechnungen einer Knie-OP nach Sportunfall werden eingereicht. Der Versicherer prüft routinemäßig die Akten der letzten 5–10 Jahre – die VVA-Prüfung beginnt.

  4. 4

    Der Schock: Rücktritt & Leistungsverweigerung

    Der Eintrag „Chronisches HWS-Syndrom“ wird gefunden. Der Versicherer erklärt den Rücktritt, die Kosten der OP werden nicht übernommen – der Schutz erlischt sofort.

Die Folgen

Warum der Basistarif keine echte Lösung ist

Da in Deutschland Versicherungspflicht herrscht, bleibt nach einem PKV-Rücktritt oft nur der Basistarif. Er ähnelt der GKV in Leistung und Preis – aber die Abrechnungs-Realität führt regelmäßig zu Problemen.

1. Die Honorar-Lücke

Normalerweise rechnen Ärzte den 2,3-fachen Satz der GOÄ ab. Im Basistarif sind Honorare gesetzlich gedeckelt (oft 1,0- bis 1,2-fach) – viele Praxen empfinden das als nicht kostendeckend.

2. Risiko Eigenbeteiligung

Rechnet ein Arzt versehentlich zum regulären Privat-Satz ab, erstattet die PKV im Basistarif nur den niedrigen Satz – Sie bleiben auf der Differenz sitzen.

3. Erschwerte Versorgung

Wirtschaftlichkeitsregeln der GKV greifen: Rezepte müssen genehmigt werden, häufig nur günstige Generika, Hilfsmittel werden bürokratisch abgerechnet.

4. Faktisch Zwei-Klassen-Status

Freie Arztwahl ja – aber keine Behandlungspflicht. Spezialisten und Privatpraxen lehnen Basistarif-Versicherte häufig ab oder vergeben lange Wartezeiten.

Papier-Diagnosen

Warum Diagnosen in Ihrer Akte stehen, die Sie nie hatten

Meist liegt kein Fehler bei Ihnen oder Ihren Ärzten vor, sondern es handelt sich um Besonderheiten des medizinischen Abrechnungssystems.

Verdachtsdiagnosen (ICD-10)

Ein „V. a. …“ bleibt oft als gesicherte Diagnose in der Akte stehen, auch wenn er sich nie bestätigt hat.

Abrechnungsdiagnosen

Spezifische Codes rechtfertigen Untersuchungen gegenüber der KV – und bleiben jahrelang bestehen.

Übertragungsfehler

Bei Praxiswechsel oder Übernahme werden veraltete Dauerdiagnosen als „Karteileichen“ mitgeschleppt.

Datenmüll durch Software

Praxissoftware überträgt Diagnosen automatisch aus Vorquartalen in den aktuellen Bericht.

Gefälligkeitsdiagnosen

Um Massagen, Physiotherapie oder AU-Bescheinigungen zu ermöglichen, werden manchmal Diagnosen angepasst.

ePA & eAU

Die elektronische Patientenakte teilt Diagnosen heute schneller und umfassender zwischen allen Leistungserbringern.

Typische „Abrechnungs-Klassiker“

F43.0 Akute Belastungsreaktion
Oft statt „Stress / Prüfungsangst“
M47.8 Wirbelsäulen­verschleiß
Für MRT-Rechtfertigung dokumentiert
J42 Chronische Bronchitis
Aus einmaliger schwerer Erkältung
I10 Essentielle Hypertonie
Einmalig leicht erhöhter Wert
E.xx Stoffwechsel­störungen
„V. a. Diabetes“ / erhöhte Blutfette
F43.2 Anpassungs­störung
Oft ohne psychotherapeutische Behandlung
Mein Weg für Sie

Zurück in einen regulären Tarif – in 4 Schritten

Ich helfe Ihnen, das Missverständnis fachgerecht aufzulösen, damit Sie wieder dauerhafte Absicherung erhalten.

  1. 01

    Telefonisches Erstgespräch

    Ein kostenfreies, vertrauliches Gespräch zum aktuellen Stand, zur Akte und zu Ihrer Situation. Anschließend haben Sie eine erste fachliche Einschätzung.

  2. 02

    Aktenanalyse

    Wir analysieren, welche Diagnose(n) das größte Risiko darstellen und welche für den Rücktritt verantwortlich war. In manchen Fällen erkennen wir früh, wann der Weg in reguläre Tarife aktuell nicht möglich ist – und finden individuelle Lösungen.

  3. 03

    Fachliche Richtigstellung

    Ich unterstütze die Kommunikation mit Ihren Ärzten. Ziel ist eine sachliche Stellungnahme, die erklärt, warum bestimmte Diagnosen in der Akte stehen, obwohl keine entsprechende Erkrankung vorlag.

  4. 04

    Neuer Antrag & sicherer Schutz

    Mit aktuellen Attesten wird ein neuer Antrag für reguläre Tarife gestellt. Schwere Diagnosen werden präzise beschrieben, soweit möglich entkräftet oder gemildert. Dieser Vorgang kann Monate dauern – das Ergebnis ist ein korrekt dokumentierter Gesundheitsstatus.

Das Ergebnis: zurück zur unkomplizierten Erstattung

  • Direkte Abrechnung ohne Honorar-Diskussionen beim Arzt
  • Leistungssicherheit ohne GKV-Bürokratie
  • Bessere Planbarkeit Ihrer medizinischen Versorgung
Termin für Erstgespräch anfragen
Über mich

Daniel Rösner

Jahrgang 1982, gebürtig aus Stuttgart. Seit 2004 spezialisiert in der Welt der privaten Krankenversicherung – seit 2022 als Hauptvertretung der Allianz in Stuttgart-Feuerbach.

Ich begleite Sie persönlich durch alle wesentlichen Felder einer Kundenbetreuung: von den ersten Schritten zum neuen Krankenversicherer über die Rechnungseinreichung und Beitrags­rückerstattung bis zur Tarifumstellung. In meiner Laufbahn durfte ich bereits zahlreiche VVA-Fälle erfolgreich begleiten.

20+Jahre PKV-Expertise
§ 19VVG – Ihr Thema, mein Fokus
1:1Persönliche Betreuung
Häufige Fragen

FAQ zur Vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung

Was tue ich, wenn ich ein Rücktritts- oder Anfechtungsschreiben erhalten habe?

Reagieren Sie nicht vorschnell gegenüber dem Versicherer. Wichtig ist, Fristen zu wahren, Akteneinsicht zu organisieren und den Fall zunächst fachlich einschätzen zu lassen. Kontaktieren Sie mich – in den meisten Fällen prüfen wir gemeinsam Ihre Unterlagen und legen eine Strategie fest.

Kann ich einfach in die gesetzliche Krankenversicherung zurück?

Nein, die Rückkehr in die GKV ist an strenge Voraussetzungen geknüpft (z. B. Versicherungspflicht durch Anstellung unter der JAEG, Alter unter 55). Wer einmal privat versichert ist, bleibt meist im System der privaten Vorsorge – auch wenn der aktuelle Vertrag endet.

Was passiert, wenn ich im Basistarif festsitze?

Der Basistarif ist eine organisatorische Hürde – für Patienten und Ärzte. Mein Fokus liegt darauf, die VVA-Vorwürfe zu klären und den Weg zurück in einen regulären Tarif zu ebnen.

Wie lange dauert der Prozess?

Je nach Aktenlage, Kooperation der Ärzte und Anzahl relevanter Diagnosen kann der Weg zurück in reguläre Tarife einige Monate dauern. Schnelle Einzelaktionen funktionieren selten – sorgfältige Aufarbeitung schon.

Was kostet die Beratung?

Das telefonische Erstgespräch ist für Sie kostenfrei und unverbindlich. Für die Vermittlung eines neuen Versicherungs­schutzes werde ich – wie in der Branche üblich – über den Versicherer vergütet.

Kontakt

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Laden Sie relevante Unterlagen direkt mit hoch: Rücktritts­schreiben, Anfechtungs­schreiben, Arztberichte oder Ihren PKV-Antrag. Ihre Daten werden vertraulich behandelt und ausschließlich für Ihre Anfrage verwendet.

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