Rücktritt oder Kündigung
Der Versicherer tritt vom Vertrag zurück, kündigt ihn oder ficht ihn wegen arglistiger Täuschung an.
Rücktritt, Kündigung oder Anfechtung Ihrer PKV wegen einer Vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung? Als spezialisierter Makler analysiere ich Ihre Akte, kläre Diagnose-Missverständnisse mit Ihren Ärzten und erarbeite den Weg zurück in einen regulären Tarif.
Wenn Sie Leistungen einreichen, prüft die PKV oft stichprobenartig oder bei teuren Behandlungen rückwirkend die Akten der letzten 5 bis 10 Jahre. Findet sie eine Diagnose, die im Antrag nicht angegeben wurde, wirft sie Ihnen eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht gemäß § 19 VVG vor.
Der Versicherer tritt vom Vertrag zurück, kündigt ihn oder ficht ihn wegen arglistiger Täuschung an.
Bereits eingereichte Behandlungen werden nicht übernommen – oft mit sofortiger Wirkung.
Der Verlust des PKV-Schutzes begründet kein Recht auf Rückkehr in die gesetzliche Kasse.
So schnell wird aus einer harmlosen Nackenverspannung ein existenzieller Versicherungsfall.
Der Kunde geht wegen akuter Nackenverspannungen zum Hausarzt. Um die Physiotherapie gegenüber der Kasse zu rechtfertigen, dokumentiert der Arzt: „Chronisches Halswirbelsäulen-Syndrom bei Verdacht auf Bandscheibendegeneration.“
Frage im Antrag: „Bestanden in den letzten 5 Jahren Beschwerden oder Behandlungen am Bewegungsapparat?“ Der Kunde hakt den Termin als Bagatelle ab und antwortet mit „Nein“.
Rechnungen einer Knie-OP nach Sportunfall werden eingereicht. Der Versicherer prüft routinemäßig die Akten der letzten 5–10 Jahre – die VVA-Prüfung beginnt.
Der Eintrag „Chronisches HWS-Syndrom“ wird gefunden. Der Versicherer erklärt den Rücktritt, die Kosten der OP werden nicht übernommen – der Schutz erlischt sofort.
Da in Deutschland Versicherungspflicht herrscht, bleibt nach einem PKV-Rücktritt oft nur der Basistarif. Er ähnelt der GKV in Leistung und Preis – aber die Abrechnungs-Realität führt regelmäßig zu Problemen.
Normalerweise rechnen Ärzte den 2,3-fachen Satz der GOÄ ab. Im Basistarif sind Honorare gesetzlich gedeckelt (oft 1,0- bis 1,2-fach) – viele Praxen empfinden das als nicht kostendeckend.
Rechnet ein Arzt versehentlich zum regulären Privat-Satz ab, erstattet die PKV im Basistarif nur den niedrigen Satz – Sie bleiben auf der Differenz sitzen.
Wirtschaftlichkeitsregeln der GKV greifen: Rezepte müssen genehmigt werden, häufig nur günstige Generika, Hilfsmittel werden bürokratisch abgerechnet.
Freie Arztwahl ja – aber keine Behandlungspflicht. Spezialisten und Privatpraxen lehnen Basistarif-Versicherte häufig ab oder vergeben lange Wartezeiten.
Meist liegt kein Fehler bei Ihnen oder Ihren Ärzten vor, sondern es handelt sich um Besonderheiten des medizinischen Abrechnungssystems.
Ein „V. a. …“ bleibt oft als gesicherte Diagnose in der Akte stehen, auch wenn er sich nie bestätigt hat.
Spezifische Codes rechtfertigen Untersuchungen gegenüber der KV – und bleiben jahrelang bestehen.
Bei Praxiswechsel oder Übernahme werden veraltete Dauerdiagnosen als „Karteileichen“ mitgeschleppt.
Praxissoftware überträgt Diagnosen automatisch aus Vorquartalen in den aktuellen Bericht.
Um Massagen, Physiotherapie oder AU-Bescheinigungen zu ermöglichen, werden manchmal Diagnosen angepasst.
Die elektronische Patientenakte teilt Diagnosen heute schneller und umfassender zwischen allen Leistungserbringern.
Ich helfe Ihnen, das Missverständnis fachgerecht aufzulösen, damit Sie wieder dauerhafte Absicherung erhalten.
Ein kostenfreies, vertrauliches Gespräch zum aktuellen Stand, zur Akte und zu Ihrer Situation. Anschließend haben Sie eine erste fachliche Einschätzung.
Wir analysieren, welche Diagnose(n) das größte Risiko darstellen und welche für den Rücktritt verantwortlich war. In manchen Fällen erkennen wir früh, wann der Weg in reguläre Tarife aktuell nicht möglich ist – und finden individuelle Lösungen.
Ich unterstütze die Kommunikation mit Ihren Ärzten. Ziel ist eine sachliche Stellungnahme, die erklärt, warum bestimmte Diagnosen in der Akte stehen, obwohl keine entsprechende Erkrankung vorlag.
Mit aktuellen Attesten wird ein neuer Antrag für reguläre Tarife gestellt. Schwere Diagnosen werden präzise beschrieben, soweit möglich entkräftet oder gemildert. Dieser Vorgang kann Monate dauern – das Ergebnis ist ein korrekt dokumentierter Gesundheitsstatus.
Jahrgang 1982, gebürtig aus Stuttgart. Seit 2004 spezialisiert in der Welt der privaten Krankenversicherung – seit 2022 als Hauptvertretung der Allianz in Stuttgart-Feuerbach.
Ich begleite Sie persönlich durch alle wesentlichen Felder einer Kundenbetreuung: von den ersten Schritten zum neuen Krankenversicherer über die Rechnungseinreichung und Beitragsrückerstattung bis zur Tarifumstellung. In meiner Laufbahn durfte ich bereits zahlreiche VVA-Fälle erfolgreich begleiten.
Reagieren Sie nicht vorschnell gegenüber dem Versicherer. Wichtig ist, Fristen zu wahren, Akteneinsicht zu organisieren und den Fall zunächst fachlich einschätzen zu lassen. Kontaktieren Sie mich – in den meisten Fällen prüfen wir gemeinsam Ihre Unterlagen und legen eine Strategie fest.
Nein, die Rückkehr in die GKV ist an strenge Voraussetzungen geknüpft (z. B. Versicherungspflicht durch Anstellung unter der JAEG, Alter unter 55). Wer einmal privat versichert ist, bleibt meist im System der privaten Vorsorge – auch wenn der aktuelle Vertrag endet.
Der Basistarif ist eine organisatorische Hürde – für Patienten und Ärzte. Mein Fokus liegt darauf, die VVA-Vorwürfe zu klären und den Weg zurück in einen regulären Tarif zu ebnen.
Je nach Aktenlage, Kooperation der Ärzte und Anzahl relevanter Diagnosen kann der Weg zurück in reguläre Tarife einige Monate dauern. Schnelle Einzelaktionen funktionieren selten – sorgfältige Aufarbeitung schon.
Das telefonische Erstgespräch ist für Sie kostenfrei und unverbindlich. Für die Vermittlung eines neuen Versicherungsschutzes werde ich – wie in der Branche üblich – über den Versicherer vergütet.
Laden Sie relevante Unterlagen direkt mit hoch: Rücktrittsschreiben, Anfechtungsschreiben, Arztberichte oder Ihren PKV-Antrag. Ihre Daten werden vertraulich behandelt und ausschließlich für Ihre Anfrage verwendet.